Beratung für Beamtinnen, Beamte und Angehörige

PKV-Öffnungsaktion für Beamte: den passenden Tarif wählen – mit Beratung zum Festpreis

  • Prüfung von Berechtigung und Sechs-Monats-Frist
  • Auswahl eines beihilfekonformen Tarifs bei teilnehmenden Versicherern
  • Begleitung des verbindlichen Erstantrags
  • Festpreis: 1.071 € pro Person inkl. 19 % USt (900 € netto)

Gehört der Antragsteller zum teilnahmeberechtigten Personenkreis und werden die Fristen eingehalten, wird er zu erleichterten Bedingungen in eine beihilfekonforme Krankheitsvollversicherung aufgenommen.

Öffnungsaktion: Das Wichtigste in Kürze

  • Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt, Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen.
  • Ein erforderlicher Risikozuschlag ist auf höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt – das ist eine Obergrenze, kein fester Wert.
  • Beamte auf Widerruf und Beamtenanfänger müssen den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung stellen. Maßgeblich ist der Eingang des Antrags beim Versicherer, nicht der Versicherungsbeginn.
  • Abgesichert wird eine beihilfekonforme Restkostenversicherung. Beihilfeergänzungstarife sind nicht Teil der Öffnungsaktion.
  • Die erleichterten Bedingungen muss nur der Versicherer gewähren, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt wurde.
  • In der Pflegepflichtversicherung wird bei Aufnahme über die Öffnungsaktion kein gesundheitsabhängiger Risikozuschlag erhoben.

Quelle: PKV-Verband, Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte (Stand Januar 2026) · Alle Fakten mit Quellen: Öffnungsaktion auf einen Blick

Für wen die Öffnungsaktion gilt

Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der teilnehmenden privaten Krankenversicherer. Sie richtet sich an Beamtinnen und Beamte mit Anspruch auf Beihilfe. Teilnahmeberechtigt sind laut PKV-Verband insbesondere:

Beamte auf Widerruf

Referendarinnen, Referendare und Beamtenanwärter mit Beihilfeanspruch nach Bundes- oder Landesrecht. Seit 2019 in die Öffnungsaktion einbezogen.

Frist: 6 Monate ab erstmaliger Verbeamtung

Beamtenanfänger

Beamte auf Probe, auf Zeit oder Lebenszeit (ohne vorausgegangenes Probeverhältnis), Richter, Kirchenbeamte und weitere Gruppen mit Beihilfeanspruch.

Frist: 6 Monate ab erstmaliger Verbeamtung

Angehörige

Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder, die erstmals bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig und grundsätzlich nicht GKV-pflichtversichert sind.

Frist: in der Regel 6 Monate ab Berücksichtigungsfähigkeit

Freiwillig GKV-versicherte Beamte

Beamte, Richter und Versorgungsempfänger mit Beihilfeanspruch, die bereits am 31.12.2004 im Dienstverhältnis standen und heute freiwillig gesetzlich versichert sind.

Frist: jederzeit

Heilfürsorgeberechtigte (z. B. Polizei, Feuerwehr) sowie Zeit- und Berufssoldaten können die Öffnungsaktion für eine Anwartschaftsversicherung nutzen. Ausgeschlossen sind unter anderem Personen mit bestehender oder früherer privater Vollversicherung (mit Ausnahmen), Beschäftigte mit Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss sowie Personen, die die pauschale Beihilfe gewählt haben. Maßgeblich sind die Bedingungen des PKV-Verbands.

Warum sich eine Beratung vor dem Antrag lohnt

Die Öffnungsaktion garantiert die Aufnahme – nicht die Wahl des passenden Tarifs. Die Entscheidung wirkt in der Regel über Jahrzehnte.

  1. Nur der Erstantrag zählt. Wird der erste verbindliche Antrag beim „falschen“ teilnehmenden Versicherer gestellt, ist der Weg zu einem anderen Anbieter zu erleichterten Bedingungen in der Regel versperrt.
  2. Die Frist ist streng. Sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses – entscheidend ist der Eingang beim Versicherer.
  3. Gesundheitsfragen bleiben Pflicht. Auch in der Öffnungsaktion müssen sie vollständig und richtig beantwortet werden. Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann den Versicherungsschutz gefährden.
  4. Leistungsumfang genau prüfen. Wahlleistungen sind nur enthalten, wenn auch die Beihilfe sie erstattet. Ergänzungstarife fallen nicht unter die Öffnungsaktion (Fragen zur Tarifauswahl).
  5. Der Zuschlag ist variabel. 30 Prozent sind die Obergrenze; ob und in welcher Höhe ein Zuschlag erhoben wird, entscheidet der jeweilige Versicherer.
Schreibtisch mit Unterlagen, Füller und Brille in hellem Tageslicht

So läuft die Beratung ab

  1. 1

    Anfrage

    Sie schildern kurz Ihre Situation und das Datum Ihrer Verbeamtung.

  2. 2

    Festpreis-Angebot

    Sie erhalten eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Leistungsumfang und Festpreis.

  3. 3

    Analyse und Vergleich

    Prüfung der Unterlagen, Beihilfe-Analyse und Tarifvergleich teilnehmender Versicherer.

    Wir vergleichen pro Beratungsgespräch mit Ihnen drei Tarife. Insgesamt nehmen 16 Versicherer an der Öffnungsaktion teil. So bekommen Sie einen vollen Marktüberblick.

  4. 4

    Empfehlung und Antrag

    Schriftliche Empfehlung und Begleitung des Erstantrags innerhalb der Frist.

Porträt Esther Riehl-Müller, Versicherungsberaterin und Teilhaberin der RWM Group, Kassel Porträt Sascha Riehl, Versicherungsberater und Spezialist für betriebliche Altersvorsorge (DVA), RWM Group Porträt Christian Müller, Versicherungsberater und Diplom-Kaufmann, RWM Group Porträt Claudia Schmuch, Leitung Mandantenservice, RWM Group

Die Beratung übernehmen erfahrene Versicherungsberaterinnen und Versicherungsberater der RWM Group.

Unsere Experten kennenlernen

Unsere Mandanten

Das sagen Kundinnen und Kunden der RWM Group

★★★★★ 4,97 von 5 148 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Ich hatte Beratungsbedarf zur Privaten Krankenversicherung wegen Wechsel Bisex-Tarif zu Unisex-Tarif. Die Beratung von Frau Riehl-Müller war extrem kompetent, auf meine Fragen fokusiert und darüber hinaus mit hilfreichen Handlungsempfehlungen. Wäre ich so immer beraten gewesen, wären manche Probleme vermeidbar gewesen. Ich kann nur dringend raten, frühzeitig deren Beratung in Anspruch zu nehmen. Sehr zu empfehlen!
Regine D.Google-Rezension · PKV
Das Team der RWM-Group hat mich höchst professionell im Bereich der PKV und GKV beraten. Nach langer Zeit durfte ich endlich mit kompetenten Fachleuten zum o.g. Thema sprechen. Sehr hilfreich waren weitere Empfehlungen von […]. Großen Dank hierfür. Klare fünf Sterne für Kompetenz, Freundlichkeit und Einfühlungsvermögen!
Salia S.Angestellte Pharmabereich · PKV
Ich hatte ein kompetentes und ausführliches Gespräch zu meiner privaten Krankenversicherung. Kann RVM absolut Weiterempfehlen.
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Sehr seriös, erfahren und freundlich. Falls ich meine PKV im Rentenalter nicht mehr bezahlen kann, habe ich dafür noch keine lebenswerte Lösung gefunden. Außer zu kündigen. Werde mich auf jeden Fall bei weiteren Fragen / Problemen wieder an […] wenden. Danke und Grüße!
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Dennis K.Versicherungsmakler

Bewertungen der RWM Group aus verschiedenen Beratungsfeldern, wörtlich übernommen von ProvenExpert, Google und bupartner.de; Beraternamen sind in einzelnen PKV-Bewertungen durch […] ausgelassen. Gesamtbewertung laut ProvenExpert, Stand Oktober 2026.

Antragsfristen der Öffnungsaktion

Maßgeblich ist der Eingang des Antrags beim Versicherer, nicht der Versicherungsbeginn. Die Frist für Angehörige geht nicht über die Frist des Beamten selbst hinaus. Die Übersicht ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

Fristen nach Personengruppe (Stand: Januar 2026)
PersonengruppeFristQuelle
Beamte auf Widerruf und Beamtenanfänger6 Monate nach der erstmaligen Verbeamtung; Fristbeginn ist der Beginn des BeamtenverhältnissesPKV-Verband, Broschüre 01/2026
Angehörige von Beamten auf Widerruf6 Monate ab erstmaliger Berücksichtigungsfähigkeit bei der BeihilfePKV-Verband, Broschüre 01/2026
Angehörige von Beamtenanfängern und Beamten, auch bei Eheschließung6 Monate ab erstmaliger Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe bzw. ab Erlöschen der GKV-Versicherungspflicht, wenn diese später endetPKV-Verband, Broschüre 01/2026
Neugeborene6 Monate ab GeburtPKV-Verband, Broschüre 01/2026
Angehörige, die noch in der GKV pflichtversichert sind6 Monate nach Ende der VersicherungspflichtPKV-Verband, Broschüre 01/2026
Freiwillig gesetzlich versicherte Beamtejederzeit, keine FristPKV-Verband, Broschüre 01/2026
Angehörige freiwillig gesetzlich versicherter Beamter1 Jahr nach Wechsel des Beihilfeberechtigten in die PKV beim selben VersichererPKV-Verband, Broschüre 01/2026
Heilfürsorgeberechtigte, Zeit- und Berufssoldaten (nur Anwartschaft)6 Monate ab Begründung des Anspruchs auf Heilfürsorge bzw. truppenärztliche VersorgungPKV-Verband, Broschüre 01/2026

Beispiel: Beginn des Beamtenverhältnisses am 1. Februar – der Antrag sollte deutlich vor dem 1. August beim Versicherer eingegangen sein. Planen Sie Vorlauf für Tarifauswahl und Gesundheitsangaben ein. Weitere Antworten: Fragen zu Fristen und Antrag.

Häufige Fragen

Ist Öffnungsklausel dasselbe wie Öffnungsaktion?

Ja. Der PKV-Verband spricht von der „Öffnungsaktion“; vielen ist sie unter dem Begriff „Öffnungsklausel“ bekannt (PKV-Verband).

Nehmen alle privaten Krankenversicherer teil?

Nein. Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der beteiligten Unternehmen. Wird der Erstantrag bei einem nicht teilnehmenden Versicherer gestellt, kann er laut PKV-Verband nochmals bei einem teilnehmenden Versicherer gestellt werden. Alle 16 teilnehmenden Unternehmen finden Sie in unserer Übersicht der Versicherer.

Gilt die Öffnungsaktion auch für Beihilfeergänzungstarife?

Nein. Sie umfasst die beihilfekonforme Restkostenversicherung. Ergänzungstarife, etwa für zusätzliche Wahlleistungen oder Heilpraktiker, können unabhängig davon abgeschlossen werden – dann mit regulärer Risikoprüfung.

Muss ich trotz Öffnungsaktion Gesundheitsfragen beantworten?

Ja. Die Gesundheitsfragen sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Wer einen Versicherer wegen Rücktritts oder Anfechtung aufgrund verletzter Anzeigepflicht verlassen musste, hat keinen Anspruch auf Aufnahme über die Öffnungsaktion.

Warum kostet die Beratung einen Festpreis?

Die Beratung ist eine eigenständige, kostenpflichtige Leistung. Der Festpreis beträgt 1.071 € pro Person inklusive 19 % Umsatzsteuer (900 € netto) und deckt das Beratungspaket vollständig ab – unabhängig vom Zeitaufwand. Das Zusatzmodul „Berechnung der Situation im Pensionsalter“ kostet einmalig 297,50 € pro Anfrage inklusive 19 % Umsatzsteuer (250 € netto).

Wie viel Vorlauf sollte ich einplanen?

Möglichst früh nach Erhalt der Ernennungsurkunde. Analyse, Tarifvergleich und Vorbereitung der Gesundheitsangaben brauchen Zeit, und der Antrag muss innerhalb der Frist beim Versicherer eingehen.

Festpreis-Beratung anfragen

Schildern Sie kurz Ihre Situation. Festpreis: 1.071 € pro Person, Zusatzmodul Pensionsalter: 297,50 € pro Anfrage – jeweils inklusive 19 % Umsatzsteuer.

  • Schriftliche Bestätigung vor Beginn der Beratung
  • Bearbeitung mit Blick auf Ihre Antragsfrist
  • Beratung durch die RWM Group, Kassel

Anfrage per E-Mail-Vorlage

Der Button öffnet Ihr E-Mail-Programm mit einer vorbereiteten Nachricht an kanzlei@rwmgroup.de. Bitte ergänzen Sie dort:

  • Name und optional Telefonnummer
  • Status und Beginn des Beamtenverhältnisses
  • Dienstherr bzw. Bundesland
  • Anzahl der zu beratenden Personen
  • Zusatzmodul Pensionsalter: ja oder nein

Preis: 1.071 € pro Person inkl. 19 % USt, Zusatzmodul 297,50 € pro Anfrage inkl. 19 % USt. Den verbindlichen Gesamtpreis bestätigen wir schriftlich vor Beginn der Beratung.

Mit dem Absenden der E-Mail willigen Sie ein, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage verwenden (Datenschutzerklärung). Bitte senden Sie Gesundheitsangaben und Unterlagen noch nicht mit der ersten Nachricht. Die Website selbst überträgt und speichert keine Daten. Öffnet sich kein E-Mail-Programm, schreiben Sie direkt an kanzlei@rwmgroup.de oder rufen Sie an: +49 561 98 62 630.